Verschärfte Kennzeichnungspflichten

Verschärfte Kennzeichnungspflichten

Schon bisher musste auf eine Videoüberwachung im öffentlichen Raum, aber auch am Arbeitsplatz, eindeutig und mit Pflichtangaben hingewiesen werden – eine Vorgabe, die oft unvollständig erfüllt wurde. Mit der Datenschutz-Grundverordnung gelten hierfür ab 25.5.2018 noch umfangreichere Pflichten, deren Nichtbeachtung dann erhebliche Bußgelder auslöst.
Die Videoüberwachung im öffentlichen Raum und am Arbeitsplatz ist unter datenschutzrechtlichen Aspekten schon immer ein heikles Thema und oft auch ein Streitpunkt gewesen. Verschiedene Grundrechte sind betroffen und zunehmende Sicherheitsinteressen sind zu beachten und abzuwägen.

Videoüberwachung nimmt stetig zu

Angesichts der zunehmenden Gefährdungslage gibt es Bestrebungen und Pilotprojekte, an immer mehr öffentlichen Plätzen, im Bereich von Bahnhöfen oder Flughäfen, aber auch weiteren Orten die Videoüberwachung auszuweiten.